I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern des Hotel Central zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen des Hotel Central für den Kunden (Hotelaufnahmevertrag).
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Hotel Central und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 S. 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss; Hinweispflicht
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel Central zustande. Dem Hotel Central steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, dem Hotel Central unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der Hotelleistung geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotel Central in der Öffentlichkeit zu gefährden.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotel Central zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel Central beauftragte Leistungen Dritter, deren Vergütungen vom Hotel Central verauslagt wird.
2. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind, wie z.B. Kurtaxe. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchen gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3. Das Hotel Central kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
4. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf das Konto des Hotel Central zu erfolgen.
5. Für jede Zahlung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR an das Hotel Central zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, kann das Hotel Central stattdessen auch den Anspruch aus § 288 Abs. 5 BGB geltend machen.
6. Das Hotel Central ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
7. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist das Hotel Central berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 6 oder einer Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
8. Das Hotel Central ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 6 zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 6 und/oder Ziffer 7 geleistet wurde.
9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen, anerkannten oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotel Central aufrechnen oder verrechnen.
IV. Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotel Central
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel Central geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel Central der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
2. Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechts vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadensersatzansprüche des Hotel Central auszulösen.
Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel Central in Textform ausübt.
3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht, und stimmt das Hotel Central einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel Central den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel Central hat die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen hierauf anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann das Hotel Central die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 60 % für Halbpensionsarrangements zu zahlen. Ihm steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt durch das Hotel Central, nicht genehmigte Veranstaltungen
1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel Central bis zu diesem Zeitpunkt seinerseits berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotel Central mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotel Central mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
2. Ferner ist das Hotel Central berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
3. Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann das Hotel Central unterbinden bzw. abbrechen.
4. Der berechtigte Rücktritt durch das Hotel Central oder die Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Ziffer 3 begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
5. Sollte bei einem Rücktritt nach obiger Ziffer 2 ein Schadensersatzanspruch des Hotel Central gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel Central pauschalieren. In diesem Fall gelten IV Ziffer 3 Satz 2 bis 5 entsprechend.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Vorbehaltlich der ausdrücklichen Vereinbarung einer früheren Bereitstellungszeit stehen gebuchte Zimmer dem Kunden ab 14.00 Uhr am vereinbarten Anreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das Hotel Central das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen das Hotel Central herleiten kann. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Hotel Central spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung über diesen Zeitpunkt hinaus gegen ein zeitabhängiges Entgelt kann – vorbehaltlich der Verfügbarkeit – mit dem Hotel Central vereinbart werden.
4. Sollte der Kunde das Zimmer über 12.00 Uhr hinaus nutzen, ohne zuvor eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Hotel Central dazu getroffen zu haben, kann das Hotel Central aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 70 % des vollen Listenpreises in Rechnung stellen; ab 18.00 Uhr mindestens 80 %. Weitere Schadensersatzansprüche des Hotel Central gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass das Hotel Central kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. Haftung des Hotel Central
1. Das Hotel Central haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet das Hotel Central für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotel Central beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotel Central beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotel Central steht der eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Klausel VII. nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotel Central auftreten, wird das Hotel Central bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel Central rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel Central dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es wird empfohlen, den Hotelsafe zu benutzen. Will der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Gesamtwert von mehr als 800 € oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als 3.500 € einbringen, ist eine gesonderte Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel Central zu treffen.
3. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel Central bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen weitere neun Monate aufbewahrt und dann entweder verwertet oder vernichtet. Für die Haftung des Hotel Central gilt VII Ziffer 5 S. 1-5 entsprechend.
4. Wird dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotel Central besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel Central nur nach Maßgabe vorstehender Ziffer 1
S. 1 – 5. Etwaige Schäden sind dem Hotel Central unverzüglich anzuzeigen.
5. Weckaufträge werden mit größter Sorgfalt durch das Hotel Central durchgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel Central übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung (bei Warensendungen jedoch nur nach vorheriger Absprache) und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für die Haftung des Hotel Central gelten vorstehende Ziffer 1 S. 1 – 5 entsprechend.
VIII. Rauchverbot/Erhöhter Reinigungsaufwand aufgrund Beschmutzung
1. Im öffentlichen Bereich des Hotel Central – mit Ausnahme des sich im EG befindlichen Rauchzimmer – sowie in den Nichtraucherzimmern besteht Rauchverbot.
2. Raucht der Gast dennoch in einem Nichtraucherzimmer, stellt das Rauchen in diesem Zimmer eine vertragswidrige Nutzung dar, welche mit einer pauschalen Vertragsstrafe in Höhe von 150,00 EUR geahndet wird. Durch diese Gebühr beteiligen wir den Gast an den Reinigungskosten (Gardinen, Mobiliar usw.).
3. Kann das Zimmer wegen starken Rauchgeruchs am nächsten Tag nicht weitervermietet werden, wird eine zusätzliche Nacht laut Listenpreis in Rechnung gestellt.
4. Die öffentlichen Bereiche sind per Rauchmelder mit einer Brandmeldezentrale verbunden. Im Falle eines Feueralarms durch Verschulden des Gastes sind alle anfallenden Kosten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem widerrechtlichen Rauchen stehen (z.B. die Kosten des Feuerwehreinsatzes und die Folgekosten zur Wiederherstellung des Betriebszustandes) durch den Gast zu tragen.
5. Das Hotel Central behält sich vor, bei erheblicher Verschmutzung des Zimmers, welche über das normale Maß hinausgeht, eine zusätzliche Reinigungsgebühr zu berechnen. Diese hängt von dem erforderlichen Reinigungsaufwand ab und beträgt mindestens 50,00 EUR.
IX. Wasserkocher, Kochen im Zimmer/auf den Fluren
1. Die Wasserkocher in den Zimmern sind nur und ausschließlich zur Zubereitung von Tee und Kaffee und keinesfalls zum Zubereiten oder Erwärmen von Suppen und Mahlzeiten geeignet. Bei gebrauchswidriger Nutzung berechnen wir pro Vorfall 150,00 EUR Gebühr.
2. Das Kochen, Zu- oder Vorbereiten von Speisen aller Art ist auf den Zimmern und Fluren nicht gestattet.
X. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeiner Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr der Standort des Hotel Central.
3. Im kaufmännischen Verkehr ist – auch für Scheckstreitigkeiten – ausschließlicher Gerichtsstand Freiburg. Das Hotel Central kann den Kunden nach seiner Wahl aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Das Gleiche gilt jeweils, sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform (“OS-Plattform”) eingerichtet, an die Sie sich wenden können. Die Plattform finden Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.